Belege (VI) – Nachporto auf Saar-Beleg wirft Fragen auf

Hallo

Ich liebe Rätsel. So ist es nicht verwunderlich, dass ich vor Kurzem der Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region einen Beleg hinzugefügt habe, der mir von Beginn an Rätsel aufgab.

©Sammlung Montclair

Was fällt an diesem Beleg auf? Insbesondere das, was fehlt!

    • kein Abschlag eines Tagesstempels
    • keine Frankatur
    • kein Stempel Gebühr bezahlt oder Taxe perçue oder Frei durch Ablösung Reich
    • kein Dienstsiegel
    • mit Bläuelstift vermerktes Nachporto von 36 (Pfennig)
    • roter Kastenstempel … bühr
    • Stempel „Schiffweiler (Saar)“ mit handschriftlich vorangestellten PA
    • Empfängeradresse in normaler Schreibschrift (keine deutsche Kurrentschrift oder Sütterlin)
    • Gebietsleitzahl 14 wurde – wahrscheinlich nachträglich – in abweichender Schrift angebracht

Die Umschlagrückseite ist leer und bietet keine weiteren Anhaltspunkte. Es stellt sich die Frage: Wie können wir einen Beleg ohne Briefmarken und Abschlag eines Tagesstempels zeitlich einordnen?

Gehen wir Punkt für Punkt die Informationen, die uns der Beleg biete durch. Vielleicht ergibt sich hieraus doch noch ein klares Bild.

    1. Es handelt sich ganz offensichtlich um einen tatsächlich gelaufenen Bedarfsbrief, ein philatelistischer Hintergrund lässt sich nicht erkennen.
    2. Der Adressat des Briefes war Hermann Breitmeyer an der Schmiedtorstrasse 9 in Tübingen am Neckar. Hermann Breitmeyer war Inhaber eines Geschäfts für für Eier, Butter und Milch. Er verkaufte seine Waren sowohl en gros als auch en detail. Die Adresse ist in normaler Schreibschrift gehalten, nicht in Sütterlin.
    3. Zum Absender des Briefes: Interpretieren wir das dem Stempel Schiffweiler (Saar) vorangestellte PA als Abkürzung für Postamt, wäre der Absender des Briefes das Postamt in Schiffweiler. Die Postanstalt in Schiffweiler wurde bereits am 1. Februar 1868, also zu Zeiten des Norddeutschen Postbezirks, eröffnet (1). Sollte die Annahme PA = Postamt korrekt sein, stellt sich die Frage, weshalb der vorliegende Beleg auf dem Postamt vor dem Abgang keinen Tagesstempel oder ein Dienstsiegel erhielt?
    4. Zur Beförderung: Der Brief wurde unfrankiert befördert und erhielt – wahrscheinlich vom Zustellpostamt in Tübingen – einen roten Kastenstempel …bühr, den wir guten Gewissens als Nachgebühr entziffern können. Die fällige Nachgebühr von 36 (Pfennig) wurde mit Bläuelstift in grossen Ziffern auf dem Umschlag vermerkt. Hierzu nachstehend weitere Informationen.
    5. Die – wahrscheinlich nachträglich – in anderer Schrift hinzugefügte Gebietsleitzahl 14 wirft zusätzliche Fragen auf. Auch hierzu nachfolgend weitere Informationen.

Kann uns die Höhe der Nachgebühr bei der zeitlichen Verortung des Beleges helfen? Die Nachgebühr berechnete sich nach der Postordnung der Deutschen Reichspost vom 30. Januar 1929 (2). Die Allgemeine Dienstanweisung zu dieser Postordnung (ADA  §1, III) führt hierzu aus:

Als Nachgebühr wird das 1 ½-fache des Fehlbetrags erhoben, aufgerundet auf volle Pfennige.

Diese Bestimmung galt auch für Dienstbriefe, wenn diese nicht mit Dienstsiegel als solche kenntlich gemacht waren. Diese Dienstanweisung galt im Deutschen Reich ab 1929, wurde in der Zeit der deutschen Schreckensherrschaft ab 1933 unverändert weitergeführt und die alliierte Regierung für das untergegangene Grossdeutsche Reich hat die Regelungen der Reichspost übernommen.

Unser Beleg weist weder Dienstsiegel noch Frankatur auf, daher war der Fehlbetrag das gesamte Briefporto. Das Nachporto von 36 Pfennig passt grundsätzlich in drei Gebührenperioden, abhängig vom Gewicht des Briefes, welches wir jedoch nicht mehr bestimmen können:

    • Die Gebührenperiode vom 1. Dezember 1933 bis zum 20. März 1945 (der gesamte Postverkehr in der Saar-Region wird von den Militärbehörden untersagt): Ein Brief im Fernverkehr der 2. Gewichtsstufe von 20-100 Gramm kostete 24 Pfennig, das 1 ½-fache davon sind 36 Pfennig; die Nachgebühr wäre korrekt.
    • Die Gebührenperiode vom 20. Oktober 1945 bis zum 28. Februar 1946: Ein Brief im Fernverkehr der 2. Gewichtsstufe von 20-250 Gramm kostete 24 Pfennig, das 1 ½-fache davon sind 36 Pfennig; die Nachgebühr wäre korrekt.
    • Die Gebührenperiode 1. März 1946 bis 19. November 1947: das Porto für Briefe der 1. Gewichtsstufe bis 20 Gramm in die Besatzungszonen des ehemaligen Deutschen Reichs betrug 24 Pfennig,  das 1 ½-fache davon sind 36 Pfennig; die Nachgebühr wäre korrekt.

Der Zeitraum von 1933 bis 1947 ist sehr schwammig. Vielleicht helfen uns andere Hinweise, die der Beleg bereit hält, weiter.

Vielleicht die in anderer Schrift vorangestellte Gebietsleitzahl 14? Wer hat diese hinzugefügt? Und wieso? Ein Exkurs zu den Ursprüngen der Postleitzahlen in Deutschland.

Am 25. Juli 1941 wurde im Amtsblatt Nr. 68 des Reichspostministeriums mit der Verfügung 407/1941 die Einführung von Päckchenleitgebieten veröffentlicht:

Für die Leitung der Päckchen ist das Reichspostgebiet einschl. Generalgouvernement und Protektorat Böhmen und Mähren in 24 Päckchenleitgebiete (PnLG) eingeteilt, die je einen oder mehrere RPD-Bezirke usw. umfassen …

Die Päckchenleitgebiete galten ab 1. September 1941 zunächst für den Paketdienst. Es gab 24 Päckchenleitstellen mit Unterleitstellen, durchnummeriert von 1 bis 24. Ursache war der Krieg. Das Paketaufkommen hatte sich seit Kriegsbeginn drastisch erhöht, gleichzeitig waren viele erfahrene Pöstler als Soldaten an der Front. Die Päckchenleitgebietszahlen sollten auch unerfahrenen Pöstlern die korrekte Sortierung ermöglichen. Die Leitgebietszahlen wurden mit der Anweisung zum Briefverteildienst vom 19. Oktober 1943 (Verfügung I 2140-6) mit Wirkung zum 15. November 1943 auf den Briefverkehr ausgedehnt.

Das Reichspostgebiet ist in Briefleitgebiete (BfLG) aufgeteilt, die – von einzelnen Unterteilungen abgesehen – nach Abgrenzung, Nummern und Benennung den Päckchenleitgebieten entsprechen.

Die Leitgebietszahlen wurden von Beginn an Postleitzahlen genannt.

Werbung für die Verwendung von Postleitzahlen von 1943

Schaut euch die Karte genau an. Postleitzahl 14 umfasste von 1943 bis zum Untergang Deutschlands im Mai 1945 das Gebiet Württemberg-Hohenzollern (OPD Stuttgart), stimmt also für Tübingen.

Die Leitgebietszahlen wurden nach Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa von den Alliierten Behörden weiterverwendet.

Postleitzahlen im Juli 1946

Schaut wieder genau hin. Tübingen liegt 1946 im Leitgebiet 14b und ist zu dieser Zeit wichtige Garnisonsstadt der französischen Besatzungstruppen und seit Ende 1945 Sitz des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns, einer Art Provinzverwaltung.

Die Aufteilung der bisherigen Leitgebiete 14 und 17 in a und b ist der im Sommer 1945 erfolgten Aufteilung des Gebietes zwischen den US-Amerikanern und Franzosen geschuldet. Die nördlichen Leitgebiete 14a und 17a sind Teile des amerikanischen Gebietes Württemberg-Baden, die südlichen Leitgebiete 14b und 17b markieren die französischen Gebiete Württemberg-Hohenzollern resp. (Süd-) Baden. Die Frage ist: Wann ist diese Unterteilung erfolgt? Oder ging das b bloss vergessen?

Nach den uns vorliegenden Informationen wurde unser Beleg – so die vorangestellte 14 korrekt ist – irgendwann in der Zeit zwischen dem 15 November 1943 und dem 1. Juli 1946 befördert.

Noch sind nicht sämtliche Fragen zu diesem Beleg beantwortet und bei einigen bezweifle ich, dass wir diese je beantworten können. Dieser Beleg zeigt exemplarisch, wie facettenreich und spannend die Saarphilatelie ist.

Mein herzlicher Dank geht an meinen Sammlerkollegen aus der ArGe SAAR, Josef Peter aus Schiffweiler, der mich bei der Entschlüsselung des Beleges tatkräftig unterstützte.

Bis dann

Nachtrag vom 30. Juli 2021

Im aktuellen Mitteilungsblatt Nr. 60 der ArGe SAAR vom Juni 2021 ist auf den Seiten 8f ein von Josef Peter und mir verfasster Artikel zu diesem Beleg erschienen.

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Anmerkungen

(1) vgl. Peter, Josef; Schiffweiler im Norddeutschen Postbezirk 1868-1871; in Mitteilungsblatt Nr. 59 der Bundesarbeitsgemeinschaft SAAR für Philatelie und Postgeschichte e.V.

(2) Postordnung der Deutschen Reichspost vom 30. Januar 1929, veröffentlicht am 15. Februar 1929 im Amtsblatt des Reichspostministeriums.

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