In diesem Beitrag stelle ich euch einen weiteren Neuzugang meiner Sammlung Montclair vor. Es handelt sich um einen Bedarfsbrief, der von Saarbrücken nach Zürich in die Schweiz gelaufen ist.
Das Haus Wickenweg 51 liegt im Zürcher Stadtkreis 9 am Fuss des Üetlibergs, des Zürcher Hausbergs. Doch der Beleg ist nicht in meiner Sammlung gelandet, weil ich 17 Jahre in der Stadt Zürich gelebt habe. Er fand Aufnahme, da ich gleich zwei interessante Fakten darstellen kann.
Am 20. November 1947 hielt die Frankenwährung Einzug im Saarland. Mit diesem füllten sich in den Geschäften Auslagen und Regale. Doch Briefmarken in Frankenwährung hatte man keine, weshalb man die Original- sowie die Neuausgabe der Freimarkenserie Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar überdruckte (die nach dem Druckort Malstatt-Burbacher Überdruckausgabe). Diese Notlösung hatte einen Nachteil. Frankaturen mit diesen Überdruck-Marken wurden anfänglich im Ausland nur in Frankreich und Deutschland akzeptiert und die ersten Briefmarken des Saarlandes der Wiederaufbau-Serie in Frankenwährung wurden erst ab dem 1. April 1948 verausgabt. In der Periode zwischen dem 27. November 1947 (1) und dem 22. Februar 1948 musste ein Brief in die Schweiz somit bar freigemacht werden. Das Porto für einen Auslandsbrief der ersten Gewichtsstufe bis 20 Gramm betrug in der ersten Portoperiode des Saarlandes vom 20. November 1947 bis 1. Mai 1948 10 Franken.
Den für die Barfreimachung verwendeten Neben-Stempel Taxe perçue habe ich erst nach der Währungsumstellung vom 20. November 1947 auf Belegen gesehen. Zuvor wurden auf mir bekannten Belegen Neben-Stempel Gebühr bezahlt verwendet. Ich bin mir jedoch nicht sicher. Sollte jemand von euch einen Beleg mit Neben-Stempel Taxe perçue haben, der aus der Zeit zwischen dem 20. Januar und 20. November 1947 stammt, bitte ich um Mitteilung über das Kontaktformular.
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(1) Zwischen dem 20. November 1947 (Einführung der Frankenwährung im Saarland) und dem 27. November 1947 waren für eine Übergangsphase Frankaturen mit Marken der Original- sowie Neuausgabe der Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar in (Saar-) Mark und Pfennig zugelassen. Selbstverständlich auch ins Ausland.
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Im letzten Beitrag habe ich einen Ersttagsbeleg der 2F/12 Pf. vom 20. November 1947 vorgestellt. Der Sammler, welchen diesen Beleg in Saarlouis abschlagen liess, war Lieutenant Gérig. Dieser Sammler war sehr umtriebig und hat diverse Erst- und Letzttage dokumentiert. Die ersten zwei der drei Belege, welche ich in diesem Beitrag vorstelle, sind Neuzugänge in meiner Sammlung Montclair. Der dritte befindet sich dort bereits seit vier Jahren in bester Gesellschaft.
Beide Belege wurden in Völklingen (Saar) mit dem Stempel d abgeschlagen. Die Umschläge sind wie bei dem im letzten Beitrag vorgestellten Beleg verschlossen und ohne Absenderangabe. Ein Indiz, dass der Brief – obschon portogerecht frankiert – nicht befördert wurde, sondern einzig der Dokumentation diente. Dieser Meinung ist auch Christine Ney, wie sie in ihrem Attest festhält.
Diese Belege befinden sich in meiner Sammlung Montclair, da diese Belege den Übergang von den französischen Markenausgaben für das Saarland zu der ersten Briefmarkenausgabe des Saarlandes ab dem 1. April 1948 dokumentieren.
Der dritte ebenfalls portogerechte Beleg dokumentiert den Letzttag für die Marken der Ausgaben Wappen und Dichter sowie Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar ohne Überdruck in Frankenwährung am 27. November 1947.
Für einen Brief der 1. Gewichtsstufe bis 20 Gramm vom Saarland nach Frankreich betrug das Porto nach der Währungsreform ab dem 20. November 1947 6 Franken. Bei den ersten beiden Belegen ist dies leicht nachvollziehbar, für den letzten Beleg habe ich die Werte aufgeschlüsselt.
2 Franken wurden abgedeckt durch eine Marke zu 2F/12 Pfennig (Urdruck, die Neuausgabe war noch nicht gedruckt)
4 Franken wurden abgedeckt durch eine Marke zu 8 Pfennig Wappen und Dichter sowie eine Marke zu 12 Pfennig Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar (Umtauschverhältnis 1 Mark = 20 Franken; damit 20 Pfennig = 4 Franken)
Im Gegensatz zu dem im letzten Beitrag vorgestellten Ersttagsbeleg wurden für diese drei Belege auf gleichartigen Umschlägen erstellt. Die Marken der Ausgaben Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar weisen keine bekannten Feldmerkmale auf.
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Ihr merkt schon … es muss Schlechtwetter in Nordfriesland sein. Der SaarPhilatelist hat Zeit zu schreiben. Stimmt! Leider habe ich aufgrund der dichten Wolkendecke auch nichts von den sonst in ganz Europa sichtbaren Polarlichtern sehen können. Schade.
Zurück zur Philatelie. Ein Handstempel auf dem abgebildeten Beleg verrät bereits, worum es sich bei diesem Neuzugang zur Sammlung Montclair handelt: einen Ersttagsbrief. Doch der Stempel verrät nicht alles; der Beleg hat bei genauerer Betrachtung noch viel mehr zu bieten.
Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um einen Ersttagsbrief, sondern um einen Erstagsbeleg, denn weder ist die Frankatur portogerecht, noch ist der Brief befördert worden. Weshalb habe ich diesen Beleg dennoch ersteigert und meiner Sammlung hinzugefügt?
Der Beleg fand meine Aufmerksamkeit, da mir der Adressat Lieutenant Gérig bekannt ist. Nicht, dass ich Oberleutnant Gérig je kennengelernt hätte, sondern weil sich in meiner Sammlung bereits ein an ihn gerichteten Beleg befindet. Diesen Beleg stellte ich im August 2019 im SAARPHILA-BLOG und in einem Artikel in der Deutschen Briefmarken-Revue 03/2023 vor. Mehr dazu im Verlauf dieses Beitrags.
Sicher, ein exzellent erhaltener Ersttagsbeleg sauber (18) Saarlouis 1 e gestempelt und frankiert MeF mit Unterrand ist immer nett. Da wird niemand meckern. Es handelt sich um sogenannte Urdruck-Marken, also Marken der Originalausgabe mit Wasserzeichen steigende Wellenlinien (S), deren Wertangabe in der Malstatt-Burbacher Handelsdruckerei mit 2F überdruckt wurden. Das muss so sein, auch wenn der MICHEL® DSK den Unsinn verbreitet, die 12 Pfennig der Neuausgabe (BuS II, im MICHEL-Kauderwelsch 229 II fA) wären vor der Währungsumstellung vom 19. November 1947 bereits verausgabt worden und kämen auch ohne Überdruck 2F vor. Die ArGe Saar wie auch ich haben die MICHEL®-Redaktion mehrfach darauf hingewiesen, dass die 12 Pfennig-Marken der Neuausgabe erst am 22./24. November 1947 bei der Druckerei Franz Burda in Offenburg gedruckt, dann nach Saarbrücken transportiert und erst danach bei der Malstatt-Burbacher Handelsdruckerei überdruckt wurden, bevor die Marken schlussendlich am 6. Dezember 1947 an die saarländischen Postschalter gelangten. Trotz aller Beweise zieht die MICHEL®-Redaktion diesen, wie auch viele andere Fehler seit Jahrzehnten nicht zurück, sondern verbreitet diesen Blödsinn mittels Copy/Paste ungeniert weiter. Soviel zur angeblichen Bibel der Philatelie.
Nein, für meine Kaufentscheidung war ausschlaggebend, dass beide Marken ein auffälliges Feldmerkmal aufweisen.
Die beiden Feldmerkmale waren in der Losbeschreibung nicht aufgeführt. Das ist wenig verwunderlich, denn der MICHEL® DSK – ich werde nicht weiter darauf eingehen, dass diese überteuerte Publikation für das Sammelgebiet Saar nicht brauchbar ist – führt selbst auffälligste Feldmerkmale nicht auf. Bei den beiden Marken handelt es sich um Marken der Felder 93B sowie 94B und zwar der frühen Druckperiode (30./31. Dezember 1946 und 2./3. Januar 1947) des 12 Pfennig-Werts. Das Feldmerkmal vom Feld 94B ist sowohl in Paul Staedels Étude, im Saarhandbuch wie auch in meinem 2021 erschienenen Handbuch Feldmerkmale SAAR I (hier der Link zum Bestellformular) aufgeführt. In der Deutschen Briefmarken-Revue (6/2022) habe ich in einem Beitrag die Feldmerkmale des 12 Pfennig-Werts vorgestellt. Dort ist das Feldmerkmal vom Feld 94B ebenfalls abgebildet.
Das Feldmerkmal 93B (früher Druck bis 3. Januar 1947) war mir bislang entgangen. Mir ist keine Publikation bekannt, welche dieses Feldmerkmal aufführt. Es handelt sich somit um eine Erstpublikation im SAARPHILA-BLOG. Das Feldmerkmal konnte ich bislang auf 10 Bogen und bei 15 Einzelexemplaren nachweisen. Nachfragen bei meinen Korrespondenten sind noch pendent.
Wie erwähnt ist der Beleg unterfrankiert (für einen Brief der 1. Gewichtsstufe bis 20 Gramm hätten 6 Franc verklebt werden müssen) und unverschlossen. Beides Indizien dafür, dass der Beleg nicht befördert wurde. Es sollte ausschliesslich ein besonders schöner Ersttagsbeleg kreiert werden.
Der Empfänger ist Lieutenant Gérig | Magasin Gén d’Habillement | 128, Avenue Félix-Faure | Lyon. Ich gehe davon aus, dass Oberleutnant Gérig ein versierter Philatelist war, der entweder einen Korrespondenten mit der Erstellung der Belege beauftragt hatte oder – wahrscheinlicher – für eine gewisse Zeit als Versorgungsoffizier in Saarlouis stationiert war. Mir liegen Belege mit demselben Gummi-Adressstempel aus dem Zeitraum von November 1947 bis April 1948 vor. Alle abgeschlagen im Raum Saarlouis. Wie ich bereits im August 2019 schrieb, verfüge ich zu Lieutenant Gérig über keine weiteren Informationen. Die Kleiderkammer Lyon dagegen, seine Dienststelle, existiert heute noch an derselben Adresse, dem Fort du Montluc.
Fazit: Ich stufe Lieutenant Gérig genauso ein, wie bspw. Walter Prell. Beides versierte Philatelisten, welche die Gunst der Stunde – in beiden Fällen die unmittelbare Nachkriegszeit -, ihre finanziellen Mittel und im Falle des Besatzungsoffiziers Gérig auch ihren Einfluss nutzten, um ihre Sammlungen mit besonderen Belegen zu bestücken. Diese Belege sind ganz klar philatelistisch beeinflusst, sind selten Bedarfsbelege, sind in einigen Fällen nie befördert worden, doch: Was wären wir heute ohne diese Belege?
Bis dann
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P.S. vom 7. November 2023
Aufgrund des Hinweises eines guten Sammlerkollegen füge ich meinem Beitrag zwei Scans des Feldmerkmals 93B(f) dunkler Farbfleck auf dem Schriftband SAAR links des S mit hohen Bogennummern vom ersten Drucktag des 12 Pfennig-Wertes hinzu.
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Ein weiterer Neuzugang meiner Sammlung Montclair ist der folgende Beleg.
Der Beleg mit portogerechter EF ist echt gelaufen von St. Wendel (Saar) nach Kansas City (Missouri, USA). Adressatin ist die damals 67-jährige US-Amerikanerin Elsie A. Bornkessel (1880-1976), Ehefrau des in die USA ausgewanderten Deutschen Amil Franz Bornkessel (1882-1939), beide in den USA verstorben und in Kansas MO beerdigt. Die Adresse 1327 Lake Avenue liegt in einem zwischen 1915 und 1925 erstellten Wohngebiet mit einfachen Einfamilienhäusern. Die Anrede Mistress lässt wohl darauf schliessen, dass die verwitwete Elsie Bornkessel eine Schule oder Erziehungsanstalt geleitet hatte.
Zum Adressenten, der Familie Rudolf Kulbe aus St. Wendel bin ich nicht fündig geworden. Die Adresse Gymnasialstrasse 13 ist heute ein Parking.
Echt gelaufene Belege mit der 75 Pfennig-Marke als portogerechte EF für Auslandsbriefe bis 20 Gramm sind nicht häufig. Ein Grund ist offensichtlich. Auslandsbriefe gelangten ins Ausland und die Umschläge landeten dort entweder im Müll, oder die Marke (abgelöst oder als Briefstück in einer Briefmarken-Sammlung. In einigen Fällen wurden wahrscheinlich die Briefe und deren Umschläge aufbewahrt und gelangten später auf irgend einem Weg in eine Auktion. Ein solcher Fall liegt hier wohl vor.
Die 75 Pfennig-Marke konnte zwischen dem 20. Januar 1947 (Ersttag) und dem 14. September 1947 portogerecht auf Auslandsbriefen der ersten Gewichtsstufe verwendet werden. Ab dem 15. September 1947 kostete derselbe Auslandsbrief nur noch 50 Pfennig. Bei dem Beleg vom 8. September 1947 handelt es sich demnach um eine späte Verwendung.
Bis dann
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Die französische Militärregierung in Baden-Baden schloss aufgrund einer Anweisung der politischen Abteilung des Quai d’Orsay (frz. Aussenministerium) mit Anordnung Nr. 8 vom 18. Juli 1946 mehrere Gemeinden der Verwaltung des Saarlandes (in den Grenzen des Saargebietes) an. Diese Gemeinden gehörten zu den Kreisen Saarburg, Trier-Land, Wadern und Birkenfeld. Der Kreis Saarburg blieb erhalten und wurde um einige Gemeinden Von Trier-Land erweitert. Die Birkenfelder Gemeinden wurden dem Kreis St. Wendel zugeordnet und der Landkries Wadern mit dem Kreis Merzig zum heute noch bestehenden Kreis Merzig-Wadern zusammengeschlossen.
Damit hatte Gilbert Grandval, der Paris direkt unterstellte französische Gouverneur für das Saarland einen wichtigen Schritt hin zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Saar-Reviers geleistet. Die industriellen Kernzonen um Saarbrücken, Völklingen, Dillingen usw. hatten nun zur Versorgung der Arbeiter in den Hüttenwerken und Kohlen-Gruben agrarisches Umland erhalten.
Die Alliierten stimmten auf der Aussenministerkonferenz vom Dezember 1946 in New York der wirtschaftlichen Angliederung des Saarlandes an Frankreich zu. Doch Frankreich musste sich entscheiden: entweder auf Reparationsforderungen gegenüber dem besiegten Deutschen Reich verzichten, oder das Saarland etwas verkleinern.
Mit Verfügung Nr. 93 vom 6. Juni 1947 wurde daher 61 Gemeinden des Kreises Saarburg aus dem Saarland ausgegliedert und dem Land Rheinpfalz angeschlossen 20 Gemeinden des Kreises Saarburg verblieben beim Saarland und wurden dem Kreis Merzig-Wadern zugeordnet.
Im Gegenzug zu den Gebietsverlusten im Nordwesten wurden 13 weitere Gemeinden aus den Landkreisen Kusel sowie Birkenfeld in das Saarland eingegliedert und dem Landkreis St. Wendel zugeordnet.
Bis auf einen kleinen Gebietszuwachs am 23. April 1949 waren damit die Grenzen des seit Januar 1947 von der französischen Regierung geplanten autonomen Saarstaats festgelegt.
Postalisch hatte diese Gebietsneuordnung mehrere Auswirkungen. Eine davon zeige ich heute.
Nach der Verfügung Nr. 93 vom 6. Juni 1947 bis in die erste Juliwoche waren im Kreis Saarburg (erweitert durch die Gemeinden, die ehemals zum Kreis Trier-Land gehörten), Mischfrankaturen aus SAAR I und Rheinland-Pfalz (I) möglich. Da sowohl in der Französischen Zone, als auch im Saarland die Marken der Allgemeinen Ausgabe weiterhin frankaturgültig waren, konnten drei Ausgaben auf einem Brief vereinigt werden:
SAAR I
Allgemeine Ausgabe
Rheinland-Pfalz (I)
Der gezeigte, echt gelaufene Beleg ist portogerecht frankiert:
48 Pf. für einen Brief der 2. GSt.
60 Pf. Einschreibegebühr)
Die Marken wurden mit drei Abschläge von Saarburg (BZ Trier) 1d vom 4. Juli 1947 abgeschlagen. Dies war ziemlich am Ende der Periode, in welcher Mischfrankaturen zwischen SAAR I und Rheinland-Pfalz (1) zulässig waren.
Bis dann
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In der Deutschen Briefmarken-Revue (DBR) 3/2022 erschien ein Beitrag von Herbert Fischer zum Thema Johann Maria Farina. Herbert Fischer skizzierte gekonnt anhand einen Beleges aus Stettin nach Köln die bewegte Geschichte des Eau de Cologne. In der Ausgabe 4/2022 doppelte Dr. Winfried Leist mit einem gut geschriebenen und reich illustriertem Beitrag zum selben Thema nach.
Mir liegt ebenfalls ein Beleg aus der umfangreichen Farina-Korrespondenz vor, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Dieser markenlose Brief ist Teil meiner Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region.
Bei dem Beleg handelt es sich um einen markenlosen Brief. Aufgabe- wie Zustellort lagen damals in der preussischen Rheinprovinz. Grundsätzlich wäre bei der königlich preussische Post im Jahr 1857 bereits eine Frankatur mittels Briefmarken möglich gewesen.
Aufgegeben wurde der Brief am 27. März 1857. Absender ist der seit über 20 Jahren in Saarbrücken tätige Friseur Ph. Fritz. Er bestellt bei der Firma Johann Maria Farina in Köln, welcher der Brief am 28. März 1857 zugestellt wurde, mehrere Flaschen „kölnische Wasser“.
Beschreibung des Belegs
gefalteter, rückseitig zusammengesteckter Brief mit Text auf der Innenseite
Stempel: Kastenstempel/Rechteckstempel R3 „SAARBRÜCK | BAHNH: EXPED: | 27 3 7-8 N“ (42 mm x 16 mm, Feuser PR2849), schwarze Stempelfarbe, Schrifttype Antiqua
mit blauer Tinte notierte Beförderungstaxe von 3 (preussischen Silbergroschen)
Rückseite Stempel: schwarzer Zweikreis-Stempel K2 mit Datum und Uhrzeit ohne Tageszeit „COELN | 28 | 3 | 11-12“ (24 mm / 12.5 mm, Feuser 596-17), schwarze Stempelfarbe, Schrifttype Antiqua
Masse:
8,5 cm hoch
12,4 cm breit
22,4 cm x 27,7 cm (aufgefaltet)
3,48 Gramm
Recherche
Beförderungstaxe
mit Einführung der Postordnung vom 1. Januar 1825 ist in Preussen ausschliesslich Entfernung und Gewicht für die Berechnung der Beförderungstaxe massgebend, 1857 gilt der Tarif vom 1. Januar 1850
die Währung ist der preussische Silbergroschen (1 Thaler zu 30 Silbergroschen resp. 360 Pfennig)
die Entfernung wird in preussischen Landmeilen berechnet (1 Meile zu 7‘500 Meter)
das Gewicht in Zoll-Loth zu 10 Quäntchen
ein Brief der 1. Gewichtsstufe darf 1 Loth wiegen (16 ⅔ Gramm)
die Distanz zwischen Saarbrücken undKöln beträgt Luftlinie ca. 189 km, also etwas mehr als 25 Meilen
die Beförderungstaxe der königlich preussischen Post beträgt 3 Silbergroschen für eine Distanz von mehr 20 Meilen
Absender
Friseur Ph. Fritz in Saarbrücken
Frankfurter Journal vom Mittwoch, 27. März 1833: Ph. Fritz, Friseur in Saarbrücken, sucht einen „Barbiergehülfen“
Auszug aus dem Saarbrücker Anzeiger vom 5. Februar 1846: Heirat von J. Ph. Fritz, Friseur, und S.C.M. Löw in Saarbrücken (Bürgermeisterei Saarbrücken)
Auszug aus der Saar-Zeitung Jg. 1851: 21. Januar 1851, Geburt von Emma Fritz, Tochter von Ph. Fritz, Friseur, Saarbrücken
Adressat
Firma Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs-Platz in Köln
Johann Maria Farina geb. 1685 in Santa Maria Maggiore, Herzogtum Mailand, gest. 1766 in Coeln, Königreich Preussen
Johann Maria Farina war der Erfinder eines „aqua mirabilis“, welches er Eau de Cologne nennt und ab 1742 unter diesem Namen erfolgreich vermarktet
1733 wandelt Johann Maria Farina nach dem Tod seines Bruders Giovanni Battista Farina die gemeinsame Firma in eine heute noch bestehende Einzelfirma mit dem Namen Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs-Platz um.
Die Firma belieferte und beliefert weiterhin viele europäische Fürstenhöfe
Seit 1999 ist die Firma wieder vollständig im Familienbesitz.
Einträge in Wikipedia für Person und Firma; die Firma hat eine eigene Webseite
Bis dann
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Ich habe soeben einen neuen Beleg für meine Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region von den Revolutionskriegen bis zur Gegenwart erhalten.
Dieser Beleg hat zwar keinen Abgangs- oder Bestimmungsort in der Saar-Region, dafür einen nicht häufig anzutreffenden Transitstempel Allemagne par Sarrebruck (Antiqua, 3 Zeilen, 36 mm x 14 mm). Dieser belegt, dass Anfang des 19. Jahrhunderts eine regelmässig bediente Poststrecke über Saarbrücken nach Metz bestand.
Abgeschlagen wurde der Beleg in der kurzlebigen Freien Stadt Frankfurt am 7. Oktober 1817 mit einem Handstempel Francfurt R on I * 1817*.
Absender des Belegs ist die Firma Gebr. Strebel (Strébel frères). Gelaufen ist der Beleg an die Messieurs Berthelin & Comp. in Troyes (Departement Aube).
Das Porto betrug für den Rayon 1 in der Frankfurter Guldenwährung 19 Kreuzer.
Bis dann
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Ich hoffe, ihr könnt den Sommer trotz des vielen Regens und der Überschwemmungen geniessen.
Ich habe soeben einen neuen Beleg für meine Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region von den Revolutionskriegen bis zur Gegenwart erhalten.
Der Beleg ist ein Brief mit Inhalt des Capitaine Dunand, dem Chef der 41. Compagnie des vétérans nationaux (1) an den Citoyen Maire (2) des Ortes und Arrondissements Bonneville (3). Der Brief datiert vom 20. Messidor an 8° de la Republique Française (4). Abgeschlagen wurde der Brief am Postamt Sarrelibre (5) mit einem zweizeiligen Stempel 55 Sarrelibre (6) in roter Farbe auf Ölbasis. Das Porto ist handschriftlich notiert und beträgt 10 Centime resp. im Jahr 1800 einen Décime. Sehr schön ist auf der Briefrückseite das unversehrte Wachssiegel der 41. Compagnie vétérans nationaux.
Bis dann
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Anmerkungen
(1) Die Vétérans nationaux waren im frühen 19. Jahrhundert Reserveeinheiten.
(2) Citoyen Maire heisst übersetzt Bürger Bürgermeister, wobei Citoyen die „revolutionäre“ Anrede ist. Diese wird weiter verwendet, obschon Konsul Napoléon Bonaparte mit dem Staatsstreich vom 18. Brumaire an 8° die Revolution für beendet erklärt hatte.
(3) Der Ort Bonneville ist Hauptort und Namensgeber von Kanton und Arrondissement. Bonneville und liegt südöstlich von Genève unweit der Schweizer Grenze in Hochsavoyen.
(4) Der 20. Messidor an 8° des französischen Revolutionskalenders entspricht dem 9. Juli 1800.
(5) Sarrelibre war zwischen 1793 und 1810 der „revolutionäre“ Name von Sarrelouis (dt. Saarlouis).
(6) Feuser 3064-13, der Stempel 55 Sarrelibre (44mm x 10.5-11mm) war bereits zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in Verwendung.
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Ich habe heute einen bedeutsamen Beleg für meine postgeschichtliche Sammlung erhalten.
Ein Brief aus dem Jahr 1823 von Bliescastel (moderne Schreibweise: Blieskastel) nach Speyer. Blieskastel gehört seit Mai 1816 zum Königreich Bayern. Speyer ist Sitz des 1817 gegründeten Bistums Speyer (Königreich Bayern, Suffraganbistum des Erzbistums Bamberg).
Belege, die innerhalb des bayerischen Rheinkreises von oder zu einem Ort innerhalb des Gebietes des heutigen Saarlandes gelaufen sind, gehören zu den Seltenheiten der Saarphilatelie.
Sobald ich dazu kommen, werde ich diesen Beleg näher vorstellen.
Bis dann
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Ich stelle euch in diesem Beitrag einen sehr interessanten Beleg aus der Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region vor.
Im Sommer 1953 unternimmt ein belgisches Paar eine Urlaubsreise in das inzwischen souveräne Saarland. In Saarbrücken kauft es eine Ansichtskarte mit einem Foto der Ludwigskirche . Diese sendet das Paar, versehen mit ein paar Zeilen und korrekt mit 18 Francs frankiert von Saarbrücken an Freunde daheim in Liége.
Soweit ein ganz normaler Vorgang. Nachfolgend Scans von Rück- sowie Vorderseite der Ansichtskarte.
Text
Chers Amis Le 28/6/53 / Un bonjour de Saarbrucken / nous avons un temps superbe / pour notre premier voyage / en Saarre / Nanie et Jules / on voyage en Sarre avec la carte / d’identité Belge sans autres documents
Übersetzung
Liebe Freunde Der 28/6/53 / Hallo aus Saarbrücken / wir haben schönes Wetter / für unsere erste Reise / ins Saarland / Nanie und Jules / wir reisen in das Saarland [allein] mit der belgischen Identitätskarte ohne andere Dokumente
Interessant ist das Erstaunen der belgischen Touristen über das formalitätslose Reisen im inzwischen souveränen Saarland. Alles, was sie brauchen ist ihre belgische Identitätskarte. Das visumsfreie Reisen in ihre Nachbarländer Frankreich und die Niederlande ist für Belgier eine Selbstverständlichkeit. Woher rührt dann das sogar schriftlich fixierte Erstaunen? Das souveräne Saarland hatte bis Kriegsende 1945 zum Deutschen Reich gehört und für Reisen in das Deutsche Reich wie auch in die gerade erst von den Alliierten Westmächten gegründete, nicht souveräne Bundesrepublik benötigten belgische Touristen über Alter 15 Jahre Reisepass und Visum (vgl. Anm. 1; diese Regelung wird am 1. Juli 1953, also drei Tage nach Aufgabe dieser Ansichtskarte in Saarbrücken aufgehoben). Da unsere beiden belgischen Touristen erstmals das Saarland bereisen, ist ihnen die Unabhängigkeit des Saarlandes wahrscheinlich bekannt, die genauen Auswirkungen derselben jedoch nicht bewusst gewesen. Nun schreiben sie ihren Freunden in Belgien: „Schaut, Saarland ist nicht gleich Deutschland. Hier ist alles anders und selbst das Reisen funktioniert ohne grosse Formalitäten.“
Schon vor dem Hinterrund der visumsfreien Einreise hat dieser Beleg einen Platz in der Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region verdient.
Das wirklich spannende Detail dieses Beleges ist nicht der Text, sondern philatelistischer Natur. Es ist die – sehr aussergewöhnliche – Frankatur. Obschon die Auslandspostkarte mit 18 Franc korrekt frankiert ist (2), sind es die verwendeten Briefmarken nicht. Verklebt wurden in Mischfrankatur zwei französische Briefmarken aus der Freimarkenserie Marianne de Gandon (3); eine Marke zu 8 Franc (Yt FR 810) und eine zu 10 Franc (Yt FR 811). Die Marianne, dargestellt als Frauenkopf mit phrygischer Mütze ist die französische Nationalfigur ähnlich der Schweizer Helvetia oder der bayerischen Bavaria. Gleichzeitig ist die Marianne eine Allegorie für die Révolution française.
Mir stellen sich gleich zwei komplexe Fragen:
Weshalb frankiert ein belgisches Touristenpärchen im Saarland eine saarländische Ansichtskarte mit französischen Briefmarken? Diese wurden meines Wissens nach nicht in saarländischen Postämtern verkauft. Wie gelangten diese Briefmarken also in deren Besitz?
Wieso wird eine ungültige – wenn auch portogerechte – Frankatur vom Postamt Saarbrücken am Abend (nach 20:00 Uhr) des 28. Juni 1953 anstandslos mit einem Maschinenwerbestempel entwertet und befördert (ich habe diesen Beleg in Belgien erstanden).
Über diese Fragen lässt sich herrlich spekulieren. Völlig befriedigende Antworten werden sich wohl nicht finden.
Bis dann
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Anmerkungen
(1) Für die Bundesrepublik galt von ihrer Gründung bis zum 1. Juli 1953 die während des Nationalsozialismus‘ eingeführte Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang vom 10. September 1939 (RGBl. I S. 1739); verschärft durch Verordnung vom 20. Juli 1940 (RGBl. I S. 1008)
(2) Portoperiode 1. Mai 1951 bis 5. Juli 1959
(3) Die vom Graphiker Pierre Gandon (1899-1990) entworfene und vom Graveur Henri Cortot (1892-1950) gestochene Marianne wurde im Zeitraum 1945-1955 als Bildmotiv französischer Briefmarken verwendet. Henri Cortot ist uns Saarlandsammlern als Graveur der Bildmotive der Werte zu 5, 8, 20 und 30 Pfennig (SP3, SP4, SP8, SP10) der Briefmarkenausgabe Wappen und Dichter bekannt
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