Im letzten Beitrag habe ich einen Ersttagsbeleg der 2F/12 Pf. vom 20. November 1947 vorgestellt. Der Sammler, welchen diesen Beleg in Saarlouis abschlagen liess, war Lieutenant Gérig. Dieser Sammler war sehr umtriebig und hat diverse Erst- und Letzttage dokumentiert. Die ersten zwei der drei Belege, welche ich in diesem Beitrag vorstelle, sind Neuzugänge in meiner Sammlung Montclair. Der dritte befindet sich dort bereits seit vier Jahren in bester Gesellschaft.
portogerechter Ersttagsbeleg der 1F und 4F-Marken der ersten Briefmarkenausgabe des autonomen Saarlandes vom 1. April 1948; Buntfrankatur mit 1F/10 Pf. Überdruck auf NeuausgabeRückseite des leeren und verschlossenen Umschlags mit Signatur Hoffmann BPPportogerechter Ersttagsbeleg der 3F-Marke der ersten Briefmarkenausgabe des autonomen Saarlandes vom 1. April 1948; Buntfrankatur mit 1F/10 Pf. Überdruck auf Neuausgabe sowie 2f/12 Pf. Urdruck (WZ S = Steigende Wellenlinien)Rückseite des leeren und verschlossenen Umschlags
Beide Belege wurden in Völklingen (Saar) mit dem Stempel d abgeschlagen. Die Umschläge sind wie bei dem im letzten Beitrag vorgestellten Beleg verschlossen und ohne Absenderangabe. Ein Indiz, dass der Brief – obschon portogerecht frankiert – nicht befördert wurde, sondern einzig der Dokumentation diente. Dieser Meinung ist auch Christine Ney, wie sie in ihrem Attest festhält.
Fotoattest Christine Ney vom 10. November 1992
Diese Belege befinden sich in meiner Sammlung Montclair, da diese Belege den Übergang von den französischen Markenausgaben für das Saarland zu der ersten Briefmarkenausgabe des Saarlandes ab dem 1. April 1948 dokumentieren.
Der dritte ebenfalls portogerechte Beleg dokumentiert den Letzttag für die Marken der Ausgaben Wappen und Dichter sowie Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar ohne Überdruck in Frankenwährung am 27. November 1947.
portogerechter Letzttagsbeleg vom 27. November 1947 mit Buntfrankatur 8 Pf. WuD, 12 Pf. BuS (WZ S), zusammen mit der 2F/12 Pf. BuS (WZ S), welche erst ab dem 1. Juni 1948 frankaturungültig wurdeRückseite des leeren und verschlossenen Umschlags
Für einen Brief der 1. Gewichtsstufe bis 20 Gramm vom Saarland nach Frankreich betrug das Porto nach der Währungsreform ab dem 20. November 1947 6 Franken. Bei den ersten beiden Belegen ist dies leicht nachvollziehbar, für den letzten Beleg habe ich die Werte aufgeschlüsselt.
2 Franken wurden abgedeckt durch eine Marke zu 2F/12 Pfennig (Urdruck, die Neuausgabe war noch nicht gedruckt)
4 Franken wurden abgedeckt durch eine Marke zu 8 Pfennig Wappen und Dichter sowie eine Marke zu 12 Pfennig Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar (Umtauschverhältnis 1 Mark = 20 Franken; damit 20 Pfennig = 4 Franken)
Im Gegensatz zu dem im letzten Beitrag vorgestellten Ersttagsbeleg wurden für diese drei Belege auf gleichartigen Umschlägen erstellt. Die Marken der Ausgaben Berufe und Sehenswürdigkeiten an der Saar weisen keine bekannten Feldmerkmale auf.
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Ihr merkt schon … es muss Schlechtwetter in Nordfriesland sein. Der SaarPhilatelist hat Zeit zu schreiben. Stimmt! Leider habe ich aufgrund der dichten Wolkendecke auch nichts von den sonst in ganz Europa sichtbaren Polarlichtern sehen können. Schade.
Zurück zur Philatelie. Ein Handstempel auf dem abgebildeten Beleg verrät bereits, worum es sich bei diesem Neuzugang zur Sammlung Montclair handelt: einen Ersttagsbrief. Doch der Stempel verrät nicht alles; der Beleg hat bei genauerer Betrachtung noch viel mehr zu bieten.
Ersttagsbeleg 2F auf 12 Pfennig vom 20. November 1947die Umschlagklappe ist offen, ein Hinweis, dass der Beleg nicht befördert wurde
Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um einen Ersttagsbrief, sondern um einen Erstagsbeleg, denn weder ist die Frankatur portogerecht, noch ist der Brief befördert worden. Weshalb habe ich diesen Beleg dennoch ersteigert und meiner Sammlung hinzugefügt?
Der Beleg fand meine Aufmerksamkeit, da mir der Adressat Lieutenant Gérig bekannt ist. Nicht, dass ich Oberleutnant Gérig je kennengelernt hätte, sondern weil sich in meiner Sammlung bereits ein an ihn gerichteten Beleg befindet. Diesen Beleg stellte ich im August 2019 im Saarphila-Blog vor. Mehr dazu im Verlauf dieses Beitrags.
Das Feldmerkmal 93B (früher Druck bis 3. Januar 1947) war mir bislang entgangen. Mir ist keine Publikation bekannt, welche dieses Feldmerkmal aufführt. Es handelt sich somit um eine Erstpublikation im Saarphila-Blog. Das Feldmerkmal konnte ich bislang auf 10 Bogen und bei 15 Einzelexemplaren nachweisen. Nachfragen bei meinen Korrespondenten sind noch pendent.
Wie erwähnt ist der Beleg unterfrankiert (für einen Brief der 1. Gewichtsstufe bis 20 Gramm hätten 6 Franc verklebt werden müssen) und unverschlossen. Beides Indizien dafür, dass der Beleg nicht befördert wurde. Es sollte ausschliesslich ein besonders schöner Ersttagsbeleg kreiert werden.
Der Empfänger ist Lieutenant Gérig | Magasin Gén d’Habillement | 128, Avenue Félix-Faure | Lyon. Ich gehe davon aus, dass Oberleutnant Gérig ein versierter Philatelist war, der entweder einen Korrespondenten mit der Erstellung der Belege beauftragt hatte oder – wahrscheinlicher – für eine gewisse Zeit als Versorgungsoffizier in Saarlouis stationiert war. Mir liegen Belege mit demselben Gummi-Adressstempel aus dem Zeitraum von November 1947 bis April 1948 vor. Alle abgeschlagen im Raum Saarlouis. Wie ich bereits im August 2019 schrieb, verfüge ich zu Lieutenant Gérig über keine weiteren Informationen. Die Kleiderkammer Lyon dagegen, seine Dienststelle, existiert heute noch an derselben Adresse, dem Fort du Montluc.
Fazit: Ich stufe Lieutenant Gérig genauso ein, wie bspw. Walter Prell. Beides versierte Philatelisten, welche die Gunst der Stunde – in beiden Fällen die unmittelbare Nachkriegszeit -, ihre finanziellen Mittel und im Falle des Besatzungsoffiziers Gérig auch ihren Einfluss nutzten, um ihre Sammlungen mit besonderen Belegen zu bestücken. Diese Belege sind ganz klar philatelistisch beeinflusst, sind selten Bedarfsbelege, sind in einigen Fällen nie befördert worden, doch: Was wären wir heute ohne diese Belege?
Bis dann
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P.S. vom 7. November 2023
Aufgrund des Hinweises eines guten Sammlerkollegen füge ich meinem Beitrag zwei Scans des Feldmerkmals 93B(f) dunkler Farbfleck auf dem Schriftband SAAR links des S mit hohen Bogennummern vom ersten Drucktag des 12 Pfennig-Wertes hinzu.
Ausschnitt aus Bogen B 57901 (WZ S, steigende Wellenlinien) vom 30. Dezember 1946 mit Feldmerkmal 93B(f)Ausschnitt aus Bogen B 53976 (WZ F, fallende Wellenlinien) vom 30. Dezember 1946 mit Feldmerkmal 93B(f)
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Ein weiterer Neuzugang meiner Sammlung Montclair ist der folgende Beleg.
75 Pf. (WZ steigend) als portogerechte EF vom 8. September 1947 auf Auslandsbrief USAVerschluss unversehrt, der Umschlag wurde seitlich geöffnet
Der Beleg mit portogerechter EF ist echt gelaufen von St. Wendel (Saar) nach Kansas City (Missouri, USA). Adressatin ist die damals 67-jährige US-Amerikanerin Elsie A. Bornkessel (1880-1976), Ehefrau des in die USA ausgewanderten Deutschen Amil Franz Bornkessel (1882-1939), beide in den USA verstorben und in Kansas MO beerdigt. Die Adresse 1327 Lake Avenue liegt in einem zwischen 1915 und 1925 erstellten Wohngebiet mit einfachen Einfamilienhäusern. Die Anrede Mistress lässt wohl darauf schliessen, dass die verwitwete Elsie Bornkessel eine Schule oder Erziehungsanstalt geleitet hatte.
Zum Adressenten, der Familie Rudolf Kulbe aus St. Wendel bin ich nicht fündig geworden. Die Adresse Gymnasialstrasse 13 ist heute ein Parking.
Echt gelaufene Belege mit der 75 Pfennig-Marke als portogerechte EF für Auslandsbriefe bis 20 Gramm sind nicht häufig. Ein Grund ist offensichtlich. Auslandsbriefe gelangten ins Ausland und die Umschläge landeten dort entweder im Müll, oder die Marke (abgelöst oder als Briefstück in einer Briefmarken-Sammlung. In einigen Fällen wurden wahrscheinlich die Briefe und deren Umschläge aufbewahrt und gelangten später auf irgend einem Weg in eine Auktion. Ein solcher Fall liegt hier wohl vor.
Die 75 Pfennig-Marke konnte zwischen dem 20. Januar 1947 (Ersttag) und dem 14. September 1947 portogerecht auf Auslandsbriefen der ersten Gewichtsstufe verwendet werden. Ab dem 15. September 1947 kostete derselbe Auslandsbrief nur noch 50 Pfennig. Bei dem Beleg vom 8. September 1947 handelt es sich demnach um eine späte Verwendung.
Bis dann
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Die französische Militärregierung in Baden-Baden schloss aufgrund einer Anweisung der politischen Abteilung des Quai d’Orsay (frz. Aussenministerium) mit Anordnung Nr. 8 vom 18. Juli 1946 mehrere Gemeinden der Verwaltung des Saarlandes (in den Grenzen des Saargebietes) an. Diese Gemeinden gehörten zu den Kreisen Saarburg, Trier-Land, Wadern und Birkenfeld. Der Kreis Saarburg blieb erhalten und wurde um einige Gemeinden Von Trier-Land erweitert. Die birkenfelder Gemeinden wurden dem Kreis St. Wendel zugeordnet und der Landkries Wadern mit dem Kreis Merzig zum heute noch bestehenden Kreis Merzig-Wadern zusammengeschlossen.
Damit hatte Gilbert Grandval, der Paris direkt unterstellte französische Gouverneur für das Saarland einen wichtigen Schritt hin zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Saar-Reviers geleistet. Die industriellen Kernzonen um Saarbrücken, Völklingen, Dillingen usw. hatten nun zur Versorgung der Arbeiter in den Hüttenwerken und Kohlen-Gruben agrarisches Umland erhalten.
Die Alliierten stimmten auf der Aussenministerkonferenz vom Dezember 1946 in New York der wirtschaftlichen Angliederung des Saarlandes an Frankreich zu. Doch Frankreich musste sich entscheiden: entweder auf Reparationsforderungen gegenüber dem besiegten Deutschen Reich verzichten, oder das Saarland etwas verkleinern.
Mit Verfügung Nr. 93 vom 6. Juni 1947 wurde daher 61 Gemeinden des Kreises Saarburg aus dem Saarland ausgegliedert und dem Land Rheinpfalz angeschlossen 20 Gemeinden des Kreises Saarburg verblieben beim Saarland und wurden dem Kreis Merzig-Wadern zugeordnet.
Im Gegenzug zu den Gebietsverlusten im Nordwesten wurden 13 weitere Gemeinden aus den Landkreisen Kusel sowie Birkenfeld in das Saarland eingegliedert und dem Landkreis St. Wendel zugeordnet.
Bis auf einen kleinen Gebietszuwachs am 23. April 1949 waren damit die Grenzen des seit Januar 1947 von der französischen Regierung geplanten autonomen Saarstaats festgelegt.
Postalisch hatte diese Gebietsneuordnung mehrere Auswirkungen. Eine davon zeige ich heute.
Nach der Verfügung Nr. 93 vom 6. Juni 1947 bis in die erste Juliwoche waren im Kreis Saarburg (erweitert durch die Gemeinden, die ehemals zum Kreis Trier-Land gehörten), Mischfrankaturen aus SAAR I und Rheinland-Pfalz (I) möglich. Da sowohl in der Französischen Zone, als auch im Saarland die Marken der Allgemeinen Ausgabe weiterhin frankaturgültig waren, konnten drei Ausgaben auf einem Brief vereinigt werden:
SAAR I
Allgemeine Ausgabe
Rheinland-Pfalz (I)
Der gezeigte, echt gelaufene Beleg ist portogerecht frankiert:
48 Pf. für einen Brief der 2. GSt.
60 Pf. Einschreibegebühr)
Die Marken wurden mit drei Abschläge von Saarburg (BZ Trier) 1d vom 4. Juli 1947 abgeschlagen. Dies war ziemlich am Ende der Periode, in welcher Mischfrankaturen zwischen SAAR I und Rheinland-Pfalz (1) zulässig waren.
Beleg mit Mischfrankatur SAAR I, AA und RP (I) vom 04.07.1947
Bis dann
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In der Deutschen Briefmarken-Revue (DBR) 3/2022 erschien ein Beitrag von Herbert Fischer zum Thema Johann Maria Farina. Herbert Fischer skizzierte gekonnt anhand einen Beleges aus Stettin nach Köln die bewegte Geschichte des Eau de Cologne. In der Ausgabe 4/2022 doppelte Dr. Winfried Leist mit einem gut geschriebenen und reich illustriertem Beitrag zum selben Thema nach.
Mir liegt ebenfalls ein Beleg aus der umfangreichen Farina-Korrespondenz vor, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Dieser markenlose Brief ist Teil meiner Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region.
Adressseite: Herren | Johann Maria Farina | gegen über dem Jülichplatz | in | Cöln a/R
Bei dem Beleg handelt es sich um einen markenlosen Brief. Aufgabe- wie Zustellort lagen damals in der preussischen Rheinprovinz. Grundsätzlich wäre bei der königlich preussische Post im Jahr 1857 bereits eine Frankatur mittels Briefmarken möglich gewesen.
Aufgegeben wurde der Brief am 27. März 1857. Absender ist der seit über 20 Jahren in Saarbrücken tätige Friseur Ph. Fritz. Er bestellt bei der Firma Johann Maria Farina in Köln, welcher der Brief am 28. März 1857 zugestellt wurde, mehrere Flaschen „kölnische Wasser“.
Karte der königlich preussischen Rheinprovinz
Beschreibung des Belegs
gefalteter, rückseitig zusammengesteckter Brief mit Text auf der Innenseite
Stempel: Kastenstempel/Rechteckstempel R3 „SAARBRÜCK | BAHNH: EXPED: | 27 3 7-8 N“ (42 mm x 16 mm, Feuser PR2849), schwarze Stempelfarbe, Schrifttype Antiqua
mit blauer Tinte notierte Beförderungstaxe von 3 (preussischen Silbergroschen)
Rückseite Stempel: schwarzer Zweikreis-Stempel K2 mit Datum und Uhrzeit ohne Tageszeit „COELN | 28 | 3 | 11-12“ (24 mm / 12.5 mm, Feuser 596-17), schwarze Stempelfarbe, Schrifttype Antiqua
Masse:
8,5 cm hoch
12,4 cm breit
22,4 cm x 27,7 cm (aufgefaltet)
3,48 Gramm
RückseiteBeschriftung (Oberrand, Bearbeitungsvermerk): 1857 | Saarbrücken 25 Maerz | Ph Fritz | 28 Maerz | 4 AprilText: Saarbrücken 25 marz 1857 | Herren Johann Maria Farina | gegen über dem Jülichsplatz in Cöln | … | Achtungsvoll … | Ph. Fritz
Recherche
Beförderungstaxe
mit Einführung der Postordnung vom 1. Januar 1825 ist in Preussen ausschliesslich Entfernung und Gewicht für die Berechnung der Beförderungstaxe massgebend, 1857 gilt der Tarif vom 1. Januar 1850
die Währung ist der preussische Silbergroschen (1 Thaler zu 30 Silbergroschen resp. 360 Pfennig)
die Entfernung wird in preussischen Landmeilen berechnet (1 Meile zu 7‘500 Meter)
das Gewicht in Zoll-Loth zu 10 Quäntchen
ein Brief der 1. Gewichtsstufe darf 1 Loth wiegen (16 ⅔ Gramm)
die Distanz zwischen Saarbrücken undKöln beträgt Luftlinie ca. 189 km, also etwas mehr als 25 Meilen
die Beförderungstaxe der königlich preussischen Post beträgt 3 Silbergroschen für eine Distanz von mehr 20 Meilen
Absender
Friseur Ph. Fritz in Saarbrücken
Frankfurter Journal vom Mittwoch, 27. März 1833: Ph. Fritz, Friseur in Saarbrücken, sucht einen „Barbiergehülfen“
Auszug aus dem Saarbrücker Anzeiger vom 5. Februar 1846: Heirat von J. Ph. Fritz, Friseur, und S.C.M. Löw in Saarbrücken (Bürgermeisterei Saarbrücken)
Auszug aus der Saar-Zeitung Jg. 1851: 21. Januar 1851, Geburt von Emma Fritz, Tochter von Ph. Fritz, Friseur, Saarbrücken
Adressat
Firma Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs-Platz in Köln
Johann Maria Farina geb. 1685 in Santa Maria Maggiore, Herzogtum Mailand, gest. 1766 in Coeln, Königreich Preussen
Johann Maria Farina war der Erfinder eines „aqua mirabilis“, welches er Eau de Cologne nennt und ab 1742 unter diesem Namen erfolgreich vermarktet
1733 wandelt Johann Maria Farina nach dem Tod seines Bruders Giovanni Battista Farina die gemeinsame Firma in eine heute noch bestehende Einzelfirma mit dem Namen Johann Maria Farina gegenüber dem Jülichs-Platz um.
Die Firma belieferte und beliefert weiterhin viele europäische Fürstenhöfe
Seit 1999 ist die Firma wieder vollständig im Familienbesitz.
Einträge in Wikipedia für Person und Firma; die Firma hat eine eigene Webseite
Inserat in der französischen „Revue Industrielle“ mit den Bezugsquellen für das veritable Eau de Cologne in Paris
Bis dann
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Dieser Beleg hat zwar keinen Abgangs- oder Bestimmungsort in der Saar-Region, dafür einen nicht häufig anzutreffenden Transitstempel Allemagne par Sarrebruck (Antiqua, 3 Zeilen, 36 mm x 14 mm). Dieser belegt, dass Anfang des 19. Jahrhunderts eine regelmässig bediente Poststrecke über Saarbrücken nach Metz bestand.
Abgeschlagen wurde der Beleg in der kurzlebigen Freien Stadt Frankfurt am 7. Oktober 1817 mit einem Handstempel Francfurt R on I * 1817*.
Absender des Belegs ist die Firma Gebr. Strebel (Strébel frères). Gelaufen ist der Beleg an die Messieurs Berthelin & Comp. in Troyes (Departement Aube).
Das Porto betrug für den Rayon 1 in der Frankfurter Guldenwährung 19 Kreuzer.
Bis dann
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Ich hoffe, ihr könnt den Sommer trotz des vielen Regens und der Überschwemmungen geniessen.
Ich habe soeben einen neuen Beleg für meine Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region von den Revolutionskriegen bis zur Gegenwart erhalten.
Der Beleg ist ein Brief mit Inhalt des Capitaine Dunand, dem Chef der 41. Compagnie des vétérans nationaux (1) an den Citoyen Maire (2) des Ortes und Arrondissements Bonneville (3). Der Brief datiert vom 20. Messidor an 8° de la Republique Française (4). Abgeschlagen wurde der Brief am Postamt Sarrelibre (5) mit einem zweizeiligen Stempel 55 Sarrelibre (6) in roter Farbe auf Ölbasis. Das Porto ist handschriftlich notiert und beträgt 10 Centime resp. im Jahr 1800 einen Décime. Sehr schön ist auf der Briefrückseite das unversehrte Wachssiegel der 41. Compagnie vétérans nationaux.
Bis dann
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Anmerkungen
(1) Die Vétérans nationaux waren im frühen 19. Jahrhundert Reserveeinheiten.
(2) Citoyen Maire heisst übersetzt Bürger Bürgermeister, wobei Citoyen die „revolutionäre“ Anrede ist. Diese wird weiter verwendet, obschon Konsul Napoléon Bonaparte mit dem Staatsstreich vom 18. Brumaire an 8° die Revolution für beendet erklärt hatte.
(3) Der Ort Bonneville ist Hauptort und Namensgeber von Kanton und Arrondissement. Bonneville und liegt südöstlich von Genève unweit der Schweizer Grenze in Hochsavoyen.
(4) Der 20. Messidor an 8° des französischen Revolutionskalenders entspricht dem 9. Juli 1800.
(5) Sarrelibre war zwischen 1793 und 1810 der „revolutionäre“ Name von Sarrelouis (dt. Saarlouis).
(6) Feuser 3064-13, der Stempel 55 Sarrelibre (44mm x 10.5-11mm) war bereits zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in Verwendung.
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Ich habe heute einen bedeutsamen Beleg für meine postgeschichtliche Sammlung erhalten.
Ein Brief aus dem Jahr 1823 von Bliescastel (moderne Schreibweise: Blieskastel) nach Speyer. Blieskastel gehört seit Mai 1816 zum Königreich Bayern. Speyer ist Sitz des 1817 gegründeten Bistums Speyer (Königreich Bayern, Suffraganbistum des Erzbistums Bamberg).
Belege, die innerhalb des bayerischen Rheinkreises von oder zu einem Ort innerhalb des Gebietes des heutigen Saarlandes gelaufen sind, gehören zu den Seltenheiten der Saarphilatelie.
Ich stelle euch in diesem Beitrag einen sehr interessanten Beleg aus der Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region vor.
Im Sommer 1953 unternimmt ein belgisches Paar eine Urlaubsreise in das inzwischen souveräne Saarland. In Saarbrücken kauft es eine Ansichtskarte mit einem Foto der Ludwigskirche . Diese sendet das Paar, versehen mit ein paar Zeilen und korrekt mit 18 Francs frankiert von Saarbrücken an Freunde daheim in Liége.
Soweit ein ganz normaler Vorgang. Nachfolgend Scans von Rück- sowie Vorderseite der Ansichtskarte.
Chers Amis Le 28/6/53 / Un bonjour de Saarbrucken / nous avons un temps superbe / pour notre premier voyage / en Saarre / Nanie et Jules / on voyage en Sarre avec la carte / d’identité Belge sans autres documents
Übersetzung
Liebe Freunde Der 28/6/53 / Hallo aus Saarbrücken / wir haben schönes Wetter / für unsere erste Reise / ins Saarland / Nanie und Jules / wir reisen in das Saarland [allein] mit der belgischen Identitätskarte ohne andere Dokumente
Interessant ist das Erstaunen der belgischen Touristen über das formalitätslose Reisen im inzwischen souveränen Saarland. Alles, was sie brauchen ist ihre belgische Identitätskarte. Das visumsfreie Reisen in ihre Nachbarländer Frankreich und die Niederlande ist für Belgier eine Selbstverständlichkeit. Woher rührt dann das sogar schriftlich fixierte Erstaunen? Das souveräne Saarland hatte bis Kriegsende 1945 zum Deutschen Reich gehört und für Reisen in das Deutsche Reich wie auch in die gerade erst von den Alliierten Westmächten gegründete, nicht souveräne Bundesrepublik benötigten belgische Touristen über Alter 15 Jahre Reisepass und Visum (vgl. Anm. 1; diese Regelung wird am 1. Juli 1953, also drei Tage nach Aufgabe dieser Ansichtskarte in Saarbrücken aufgehoben). Da unsere beiden belgischen Touristen erstmals das Saarland bereisen, ist ihnen die Unabhängigkeit des Saarlandes wahrscheinlich bekannt, die genauen Auswirkungen derselben jedoch nicht bewusst gewesen. Nun schreiben sie ihren Freunden in Belgien: „Schaut, Saarland ist nicht gleich Deutschland. Hier ist alles anders und selbst das Reisen funktioniert ohne grosse Formalitäten.“
Schon vor dem Hinterrund der visumsfreien Einreise hat dieser Beleg einen Platz in der Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region verdient.
Das wirklich spannende Detail dieses Beleges ist nicht der Text, sondern philatelistischer Natur. Es ist die – sehr aussergewöhnliche – Frankatur. Obschon die Auslandspostkarte mit 18 Franc korrekt frankiert ist (2), sind es die verwendeten Briefmarken nicht. Verklebt wurden in Mischfrankatur zwei französische Briefmarken aus der Freimarkenserie Marianne de Gandon (3); eine Marke zu 8 Franc (Yt FR 810) und eine zu 10 Franc (Yt FR 811). Die Marianne, dargestellt als Frauenkopf mit phrygischer Mütze ist die französische Nationalfigur ähnlich der Schweizer Helvetia oder der bayerischen Bavaria. Gleichzeitig ist die Marianne eine Allegorie für die Révolution française.
Mir stellen sich gleich zwei komplexe Fragen:
Weshalb frankiert ein belgisches Touristenpärchen im Saarland eine saarländische Ansichtskarte mit französischen Briefmarken? Diese wurden meines Wissens nach nicht in saarländischen Postämtern verkauft. Wie gelangten diese Briefmarken also in deren Besitz?
Wieso wird eine ungültige – wenn auch portogerechte – Frankatur vom Postamt Saarbrücken am Abend (nach 20:00 Uhr) des 28. Juni 1953 anstandslos mit einem Maschinenwerbestempel entwertet und befördert (ich habe diesen Beleg in Belgien erstanden).
Über diese Fragen lässt sich herrlich spekulieren. Völlig befriedigende Antworten werden sich wohl nicht finden.
Bis dann
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Anmerkungen
(1) Für die Bundesrepublik galt von ihrer Gründung bis zum 1. Juli 1953 die während des Nationalsozialismus‘ eingeführte Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang vom 10. September 1939 (RGBl. I S. 1739); verschärft durch Verordnung vom 20. Juli 1940 (RGBl. I S. 1008)
(2) Portoperiode 1. Mai 1951 bis 5. Juli 1959
(3) Die vom Graphiker Pierre Gandon (1899-1990) entworfene und vom Graveur Henri Cortot (1892-1950) gestochene Marianne wurde im Zeitraum 1945-1955 als Bildmotiv französischer Briefmarken verwendet. Henri Cortot ist uns Saarlandsammlern als Graveur der Bildmotive der Werte zu 5, 8, 20 und 30 Pfennig (SP3, SP4, SP8, SP10) der Briefmarkenausgabe Wappen und Dichter bekannt
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Ich liebe Rätsel. So ist es nicht verwunderlich, dass ich vor Kurzem der Sammlung zur Postgeschichte der Saar-Region einen Beleg hinzugefügt habe, der mir von Beginn an Rätsel aufgab.
Was fällt an diesem Beleg auf? Insbesondere das, was fehlt!
kein Abschlag eines Tagesstempels
keine Frankatur
kein Stempel Gebühr bezahlt oder Taxe perçue oder Frei durch Ablösung Reich
kein Dienstsiegel
mit Bläuelstift vermerktes Nachporto von 36 (Pfennig)
roter Kastenstempel … bühr
Stempel „Schiffweiler (Saar)“ mit handschriftlich vorangestellten PA
Empfängeradresse in normaler Schreibschrift (keine deutsche Kurrentschrift oder Sütterlin)
Gebietsleitzahl 14 wurde – wahrscheinlich nachträglich – in abweichender Schrift angebracht
Die Umschlagrückseite ist leer und bietet keine weiteren Anhaltspunkte. Es stellt sich die Frage: Wie können wir einen Beleg ohne Briefmarken und Abschlag eines Tagesstempels zeitlich einordnen?
Gehen wir Punkt für Punkt die Informationen, die uns der Beleg biete durch. Vielleicht ergibt sich hieraus doch noch ein klares Bild.
Es handelt sich ganz offensichtlich um einen tatsächlich gelaufenen Bedarfsbrief, ein philatelistischer Hintergrund lässt sich nicht erkennen.
Der Adressat des Briefes war Hermann Breitmeyer an der Schmiedtorstrasse 9 in Tübingen am Neckar. Hermann Breitmeyer war Inhaber eines Geschäfts für für Eier, Butter und Milch. Er verkaufte seine Waren sowohl en gros als auch en detail. Die Adresse ist in normaler Schreibschrift gehalten, nicht in Sütterlin.
Zum Absender des Briefes: Interpretieren wir das dem Stempel Schiffweiler (Saar) vorangestellte PA als Abkürzung für Postamt, wäre der Absender des Briefes das Postamt in Schiffweiler. Die Postanstalt in Schiffweiler wurde bereits am 1. Februar 1868, also zu Zeiten des Norddeutschen Postbezirks, eröffnet (1). Sollte die Annahme PA = Postamt korrekt sein, stellt sich die Frage, weshalb der vorliegende Beleg auf dem Postamt vor dem Abgang keinen Tagesstempel oder ein Dienstsiegel erhielt?
Zur Beförderung: Der Brief wurde unfrankiert befördert und erhielt – wahrscheinlich vom Zustellpostamt in Tübingen – einen roten Kastenstempel …bühr, den wir guten Gewissens als Nachgebühr entziffern können. Die fällige Nachgebühr von 36 (Pfennig) wurde mit Bläuelstift in grossen Ziffern auf dem Umschlag vermerkt. Hierzu nachstehend weitere Informationen.
Die – wahrscheinlich nachträglich – in anderer Schrift hinzugefügte Gebietsleitzahl 14 wirft zusätzliche Fragen auf. Auch hierzu nachfolgend weitere Informationen.
Kann uns die Höhe der Nachgebühr bei der zeitlichen Verortung des Beleges helfen? Die Nachgebühr berechnete sich nach der Postordnung der Deutschen Reichspost vom 30. Januar 1929 (2). Die Allgemeine Dienstanweisung zu dieser Postordnung (ADA §1, III) führt hierzu aus:
Als Nachgebühr wird das 1 ½-fache des Fehlbetrags erhoben, aufgerundet auf volle Pfennige.
Diese Bestimmung galt auch für Dienstbriefe, wenn diese nicht mit Dienstsiegel als solche kenntlich gemacht waren. Diese Dienstanweisung galt im Deutschen Reich ab 1929, wurde in der Zeit der deutschen Schreckensherrschaft ab 1933 unverändert weitergeführt und die alliierte Regierung für das untergegangene Grossdeutsche Reich hat die Regelungen der Reichspost übernommen.
Unser Beleg weist weder Dienstsiegel noch Frankatur auf, daher war der Fehlbetrag das gesamte Briefporto. Das Nachporto von 36 Pfennig passt grundsätzlich in drei Gebührenperioden, abhängig vom Gewicht des Briefes, welches wir jedoch nicht mehr bestimmen können:
Die Gebührenperiode vom 1. Dezember 1933 bis zum 20. März 1945 (der gesamte Postverkehr in der Saar-Region wird von den Militärbehörden untersagt): Ein Brief im Fernverkehr der 2. Gewichtsstufe von 20-100 Gramm kostete 24 Pfennig, das 1 ½-fache davon sind 36 Pfennig; die Nachgebühr wäre korrekt.
Die Gebührenperiode vom 20. Oktober 1945 bis zum 28. Februar 1946: Ein Brief im Fernverkehr der 2. Gewichtsstufe von 20-250 Gramm kostete 24 Pfennig, das 1 ½-fache davon sind 36 Pfennig; die Nachgebühr wäre korrekt.
Die Gebührenperiode 1. März 1946 bis 19. November 1947: das Porto für Briefe der 1. Gewichtsstufe bis 20 Gramm in die Besatzungszonen des ehemaligen Deutschen Reichs betrug 24 Pfennig, das 1 ½-fache davon sind 36 Pfennig; die Nachgebühr wäre korrekt.
Der Zeitraum von 1933 bis 1947 ist sehr schwammig. Vielleicht helfen uns andere Hinweise, die der Beleg bereit hält, weiter.
Vielleicht die in anderer Schrift vorangestellte Gebietsleitzahl 14? Wer hat diese hinzugefügt? Und wieso? Ein Exkurs zu den Ursprüngen der Postleitzahlen in Deutschland.
Am 25. Juli 1941 wurde im Amtsblatt Nr. 68 des Reichspostministeriums mit der Verfügung 407/1941 die Einführung von Päckchenleitgebieten veröffentlicht:
Für die Leitung der Päckchen ist das Reichspostgebiet einschl. Generalgouvernement und Protektorat Böhmen und Mähren in 24 Päckchenleitgebiete (PnLG) eingeteilt, die je einen oder mehrere RPD-Bezirke usw. umfassen …
Die Päckchenleitgebiete galten ab 1. September 1941 zunächst für den Paketdienst. Es gab 24 Päckchenleitstellen mit Unterleitstellen, durchnummeriert von 1 bis 24. Ursache war der Krieg. Das Paketaufkommen hatte sich seit Kriegsbeginn drastisch erhöht, gleichzeitig waren viele erfahrene Pöstler als Soldaten an der Front. Die Päckchenleitgebietszahlen sollten auch unerfahrenen Pöstlern die korrekte Sortierung ermöglichen. Die Leitgebietszahlen wurden mit der Anweisung zum Briefverteildienst vom 19. Oktober 1943 (Verfügung I 2140-6) mit Wirkung zum 15. November 1943 auf den Briefverkehr ausgedehnt.
Das Reichspostgebiet ist in Briefleitgebiete (BfLG) aufgeteilt, die – von einzelnen Unterteilungen abgesehen – nach Abgrenzung, Nummern und Benennung den Päckchenleitgebieten entsprechen.
Die Leitgebietszahlen wurden von Beginn an Postleitzahlen genannt.
Werbung für die Verwendung von Postleitzahlen von 1943
Schaut euch die Karte genau an. Postleitzahl 14 umfasste von 1943 bis zum Untergang Deutschlands im Mai 1945 das Gebiet Württemberg-Hohenzollern (OPD Stuttgart), stimmt also für Tübingen.
Die Leitgebietszahlen wurden nach Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa von den Alliierten Behörden weiterverwendet.
Postleitzahlen im Juli 1946
Schaut wieder genau hin. Tübingen liegt 1946 im Leitgebiet 14b und ist zu dieser Zeit wichtige Garnisonsstadt der französischen Besatzungstruppen und seit Ende 1945 Sitz des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns, einer Art Provinzverwaltung.
Die Aufteilung der bisherigen Leitgebiete 14 und 17 in a und b ist der im Sommer 1945 erfolgten Aufteilung des Gebietes zwischen den US-Amerikanern und Franzosen geschuldet. Die nördlichen Leitgebiete 14a und 17a sind Teile des amerikanischen Gebietes Württemberg-Baden, die südlichen Leitgebiete 14b und 17b markieren die französischen Gebiete Württemberg-Hohenzollern resp. (Süd-) Baden. Die Frage ist: Wann ist diese Unterteilung erfolgt? Oder ging das b bloss vergessen?
Nach den uns vorliegenden Informationen wurde unser Beleg – so die vorangestellte 14 korrekt ist – irgendwann in der Zeit zwischen dem 15 November 1943 und dem 1. Juli 1946 befördert.
Noch sind nicht sämtliche Fragen zu diesem Beleg beantwortet und bei einigen bezweifle ich, dass wir diese je beantworten können. Dieser Beleg zeigt exemplarisch, wie facettenreich und spannend die Saarphilatelie ist.
Mein herzlicher Dank geht an meinen Sammlerkollegen aus der ArGe SAAR, Josef Peter aus Schiffweiler, der mich bei der Entschlüsselung des Beleges tatkräftig unterstützte.
Bis dann
Nachtrag vom 30. Juli 2021
Im aktuellen Mitteilungsblatt Nr. 60 der ArGe SAAR vom Juni 2021 ist auf den Seiten 8f ein von Josef Peter und mir verfasster Artikel zu diesem Beleg erschienen.
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Anmerkungen
(1) vgl. Peter, Josef; Schiffweiler im Norddeutschen Postbezirk 1868-1871; in Mitteilungsblatt Nr. 59 der Bundesarbeitsgemeinschaft SAAR für Philatelie und Postgeschichte e.V.
(2) Postordnung der Deutschen Reichspost vom 30. Januar 1929, veröffentlicht am 15. Februar 1929 im Amtsblatt des Reichspostministeriums.
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